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caprio19
Anmeldedatum: 08.10.2007 Beiträge: 5 Wohnort (nur bei Vollmitgliedschaft erforderlich ): Hausach
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Verfasst am: 16.10.2007, 20:22 Titel: "In Communio" und "Ex Communio" |
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Gode, Admin: Die nachfolgenden Beiträge waren ursprünglich an den Thread "Sakramentales Verständnis" angehängt. Da sie aber ein anderes Thema betreffen, habe ich sie abgetrennt und hierher verschoben:
danke viel mals!
ich werde sobald wieder ein Gottesdienst in der altkatholischen Gemeinde in Offenburg ist vorbei schaun wie es mir dort gefällt und mich informieren....
aber mal noch etwas anderes?! wie steht bzw behandelt die römisch katholische kirche die zur altkatholischen kirche konvertierten? also wie soll ich sagen schließt sie die altkatholiken aus und sagt ihr seid hier mehr oder weniger nicht willkommen? oder schließt sie gar die altkatholiken wie die geschiedenen von der Hl. Kommunion aus? weiß da jemand was darüber?!
Vll mach ich mir da zu viele sorgen oder gedanken darüber aber in der römisch katholischen kirche bin ich nun eben aufgewachsen und habe meinem weg zu Gott und mit Gott gefunden und dafür bin ich ihr auch sehr dankbar...dennoch zieht es mich zu altkatholischen kirche da sie eben einen so nimmt wie man von Gott geschaffen worden ist und niemanden ausgrenzt!
lg marc |
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Ulrich Schürrer

Anmeldedatum: 01.11.2006 Beiträge: 33 Wohnort (nur bei Vollmitgliedschaft erforderlich ): Ostfildern
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Verfasst am: 16.10.2007, 22:33 Titel: |
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caprio19 hat Folgendes geschrieben: |
aber mal noch etwas anderes?! wie steht bzw behandelt die römisch katholische kirche die zur altkatholischen kirche konvertierten? also wie soll ich sagen schließt sie die altkatholiken aus und sagt ihr seid hier mehr oder weniger nicht willkommen? oder schließt sie gar die altkatholiken wie die geschiedenen von der Hl. Kommunion aus? weiß da jemand was darüber?!
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Wer aus der römisch-katholischen Kirche austritt (auch wenn er/sie in eine andere Kirche übertritt/konvertiert) ist nach römisch-katholischem Recht exkommuniziert wegen "Abfalls von der Kirche" (actus formalis defectionis ab Ecclesia catholica (formaler Akt des Abfalls von der katholischen Kirche)) - dies erfüllt den Tatbestand des Schismas im Sinn des c. 751 CIC.
Die Deutsche Bischofskonferenz erklärt dazu:
"Wer - aus welchen Gründen auch immer - den Austritt aus der katholischen Kirche erklärt, zieht sich die Tatstrafe der Exkommunikation zu, d.h. er verliert die mit der Zugehörigkeit zur kirchlichen Gemeinschaft (Communio) verbundenen Gliedschaftsrechte, insbesondere zum Empfang der Sakramente und zur Mitwirkung in der Kirche." (Ständiger Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat am 24.04.2006) |
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Gode Pötter Administrator

Anmeldedatum: 15.10.2006 Beiträge: 317 Wohnort (nur bei Vollmitgliedschaft erforderlich ): 45663 Recklinghausen
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Verfasst am: 16.10.2007, 22:59 Titel: |
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Das mit der "Exkommunizierung" klingt schlimmer, als es ist. Denn der Begriff sagt nichts anderes aus, als dass Du Dich aus der "Kommunität der römischen Kirche entfernt" hast (logisch, durch den Austritt) - um der "Kommunität einer anderen Kirche" beizutreten. Mehr nicht.
Allerdings bleibst Du katholisch - denn Du würdest nicht die Konfession wechseln, sondern nur die sog. "Jurisdiktion". Auf Deiner Lohnsteuerkarte steht dann "ak" statt "rk", das ist alles. Also eine interessante Frage, ob Du durch einen bloßen Jurisdiktionswechsel tatsächlich "von der katholischen Kirche abgefallen" bist... (vor Gott bestimmt nicht).
Vom eigentlichen Glauben her ändert sich für Dich nichts - beide katholische Kirchen bauen auf derselben gemeinamen katholischen Glaubenslehre auf, die sich kaum von einander unterscheiden. Auch die Liturgie, das Kirchenjahr, sogar die Lieder und Gebete sind weitgehend diesselben. Auch alle Sakramente bleiben wechselseitig gültig, also Taufe, Erstkommunion, Firmung, Trauung usw. - weil sie in beiden Kirchen auf derselben katholischen Grundlage gespendet werden.
Letztlich ist die Frage, was für Dich die "Kirche Jesu Christi" ist. Diese Frage ist nicht konfessionell zu beantworten, sondern aus Deinem innerlichen Verhältnis zu Gott. In beiden Kirchen begegnest Du demselben. |
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Ulrich Schürrer

Anmeldedatum: 01.11.2006 Beiträge: 33 Wohnort (nur bei Vollmitgliedschaft erforderlich ): Ostfildern
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Verfasst am: 16.10.2007, 23:14 Titel: |
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Gode Pötter hat Folgendes geschrieben: | Auch alle Sakramente bleiben wechselseitig gültig, also Taufe, Erstkommunion, Firmung, Trauung usw. - weil sie in beiden Kirchen auf derselben katholischen Grundlage gespendet werden.
Wie gesagt - Du bleibst katholisch. Ohne Wenn und Aber. |
Das ist völlig richtig, geht aber an der (rk-)kirchenrechtlichen wie an der individuellen psychologischen Wirkung der Exkommunikation vorbei - die römisch-katholische Kirche untersagt dem "Abgefallenen" die Teilnahme an der (rk) Kommunion, verweigert ihm die Übernahme des Patenamts (für eine rk Taufe oder Firmung) etc. - wenn derjenige dieses Verbot vor seinem eigenen Gewissen verantworten kann zu ignorieren, ist die Teilnahme am Abendmahl natürlich sakramental gültig, aber trotzdem unerlaubt.
Mir als ehemaligem Romkatholiken geht es so, dass ich diese Exkommunikation insoweit akzeptiere, als ich bei einem rk Gottesdienst nicht zur Kommunion gehe (auch wenn das manchmal schwer fällt), selbst wenn der Priester alle einlädt.... |
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Gode Pötter Administrator

Anmeldedatum: 15.10.2006 Beiträge: 317 Wohnort (nur bei Vollmitgliedschaft erforderlich ): 45663 Recklinghausen
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Verfasst am: 16.10.2007, 23:23 Titel: |
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Ulrich Schürrer hat Folgendes geschrieben: | wenn derjenige dieses Verbot vor seinem eigenen Gewissen verantworten kann zu ignorieren, ist die Teilnahme am Abendmahl natürlich sakramental gültig, aber trotzdem unerlaubt. |
Ja, dieses schöne römische Zitat "gültig, aber nicht erlaubt" zeigt ziemlich deutlich, dass der Unterschied zwischen den beiden katholischen Kirchen nur allein ein kirchen"rechtlicher" ist, also ein rein weltlicher Aspekt, und eben kein sakramentaler. Und das war ja die eingängliche Frage dieses Threads.
Aber es stimmt - ich traue mich in meiner "alten" r.k. Pfarrgemeinde auch nicht zur Kommunion. Aber allein deswegen, weil dort allen meine/unsere Konvertierung bekannt ist und ich mir "ersparen" will, vor den Augen aller von der Kommunionbank weggeschickt zu werden. Das ist absehbar, also lasse ich es einfach. |
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Melanie47623 Gast
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Verfasst am: 17.10.2007, 08:33 Titel: Sakramentsverständnis |
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Ihr Lieben,
noch eine kleine Ergänzung zum Vorhergesagten:
Ein Altkatholik darf, wenn ein rk.-Angehöriger als (1.) Pate vorhanden ist, als getaufter Christ auch Tauf- oder Firmpate sein.
Es besteht eine Übereinkunft über "Notfälle", wonach die beiden Kirchen sich gegenseitig Sakramente in besonderen Fällen spenden, wenn z.B. jemand krank ist und der Seelsorger nicht erreichbar, auch, wenn zB der Seelsorger krank ist. Diese Vereinbarung ist wohl aus Ende der sechziger, Anfang der siebziger Jahre unter Beschluß der Deutschen Bischofskonferenz entstanden, wurde allerdings vom Vatican nicht ratifiziert. Vom Bistum Münster, wo ich wohne, wird sie nach wie vor anerkannt. Ich habe mich darüber mit meinem rk-Ortspfarrer unterhalten, da ich schwer herzkrank bin und es nicht immer schaffe, die 40km nach Krefeld zum ak Gottesdienst zu fahren. Für diesen Pfarrer war das gar kein Problem, im Gegenteil, er hat mich erst einmal auf diese Vereinbarung hingewiesen.
Es soll in Süddeutschland noch mindestens ein weiteres Bistum geben, was diese sinnvolle Übereinkunft ebenfalls einhält.
Ganz liebenswürdiger Weise hat mir dieser Pfarrer (St. Antonius) sogar einmal eine rk - Kapelle zu einer Gottesdienstfeier zur Verfügung gestellt.
Weiterhin hat mir ein Glaubensbruder aus der niederländischen OKK auf dem Laienforum berichtet, dass die zweite rk-Pfarre (St. Marien) anläßlich einer Pilgerreise zur Kevelaerer Maria, Quartier im kirchlichen Hospiz gewährt hat und Domkapitular Schulte-Staade (bis letztes Jahr) eine Begrüßung und eine Predigt gehalten hat.
Dann kann ich noch anmerken, dass ich an der rk-Akademie Würzburg den Fernlehrgang "Theologie im Fernkurs" besuche und bei Deutschen Liturgischen Institut den Kurs "Liturgie im Fernkurs". Ab und zu wird mal gefrötzelt ... "Altkatholiken kommen in die Hölle"...
Insgesamt kann ich sagen, dass wahrscheinlich die gegenseitigen Berührungsängste den größeren Faktor spielen, als die tatsächlichen kirchenrechtlichen Probleme.
Viele liebe Grüße und Gottes Segen
Melanie Kaczmarek |
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Hauke

Anmeldedatum: 09.10.2007 Beiträge: 37
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Verfasst am: 17.10.2007, 10:25 Titel: Re: Sakramentsverständnis |
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Melanie47623 hat Folgendes geschrieben: | noch eine kleine Ergänzung zum Vorhergesagten:
Ein Altkatholik darf, wenn ein rk.-Angehöriger als (1.) Pate vorhanden ist, als getaufter Christ auch Tauf- oder Firmpate sein. |
Sicher?
Also ich kenne das nur so, daß die Paten rk. sein müssen. Allerdings kann neben mind. 1 rk. Paten ein anderer Christ Taufzeuge sein.
In den Kirchenbüchern wird das dann aber auch unterschieden, da steht dann klar Taufpate und Taufzeuge.
Inwiefern das natürlich in der Praxis einen Unterschied macht, also ob bei der Taufe überhaupt jemand merkt, daß einer Taufpate der andere aber nur Taufzeuge war, steht natürlich wieder auf einem anderen Blatt.
Und auch rk. Pfarrer erkennen inzwischen teilweise an, daß dann oft der Taufzeuge das Amt eines Taufpaten eher ausfüllt als der eigentliche Pate.
Ich bin übrigens ev.-luth., dürfte also bei einem rk. Täufling nur Taufzeuge sein. Ich selber hatte aber 1976 bei der Taufe zwei rk. Paten, die auch als solche in meiner Taufurkunde stehen, obwohl ich in einer Gegend getauft wurde, in der die ev.-luth. Konfession die Mehrheit stellt. |
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Melanie47623 Gast
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Verfasst am: 17.10.2007, 13:22 Titel: Taufpate |
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Ja, ich gebe zu, dass es so vielleicht sein könnte.
Aber wie gesagt, bei uns nehmen die rk - Geistlichen den Unterschied zwischen ak und rk nicht so besonders streng ...
Im Endeffekt kommt es doch an, ob irgendjemand den Unterschied zwischen Paten und Zeugen überhaupt wahrnimmt. Es ist m. E. wieder mal so eine Spitzfindigkeit, einen "Gesetzestatbestand" dem "Lebenssachverhalt" anzupassen.
Viele Grüße
Melanie |
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caprio19
Anmeldedatum: 08.10.2007 Beiträge: 5 Wohnort (nur bei Vollmitgliedschaft erforderlich ): Hausach
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Verfasst am: 17.10.2007, 15:30 Titel: |
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also kommt es nun mehr oder weniger wie ich es aus euren erfahrungen rauslesen kann auf meinen Ortspfarrer an wie die dinge sieht?!
um ehrlich zusein mit der Exkommunikation habe ich kein Problem denn mit der rk-kirche bin ich nicht mehr zufrieden und fühle mich dort auch nicht mehr wohl...denn was ist schon eine Kirche die Menschen nicht so nimmt wie sie sind und ihnen noch vorschriften macht wie sie zu leben haben oder auch nicht?! auch finde ich es schade das sie meint Priestern vorschreiben zu müssen ob sie heiraten dürfen oder nicht! es ist einfach nur schade wie sich die rk-kirche entwickelt und immer weltfremder wird...da frage ich mich eben hat Gott das so gewollt? ich denke nicht!
auch finde ich es schade warum nicht alle katholischen kirchen auch die orthodoxen kirche nicht zusammen an einem strang ziehen sondern sich von einander distanzieren.
nach allem was ich nun hier und auch auf der HP der alt-katholischen Kirche gelesen habe ist es eigentlich genau das wonach ich suche...eine Kirche die mich nimmt wie ich bin die mich akzeptiert, die mir nicht vorschreibt wie ich mein leben zu leben habe, habe ich mich entschlossen nun sobald ein ak-gottesdienst ist den zubesuchen
eine frage hab ich noch :oops: das die liturgie fast die gleiche ist hab ich hier schon gelesen doch wie verhalte ich mich in einem ak-gottesdienst?? wird bei der wandlung gekniet? gestanden? gesessen? dann....gibt es in der ak-kirche die hand- und mundkommunion oder nur eine von beiden?
vielen dank einmal für die von oben beantworteten fragen und im vorraus schon mal ein danke für die jetztigen fragen
gottes segen für sie alle! |
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Melanie47623 Gast
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Verfasst am: 17.10.2007, 17:03 Titel: Gottesdienst |
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Bei der Gemeindefeier der Eucharistie wird bei uns meist zwischen "Stehen" und "Sitzen" gewechselt. Es gibt aber immer wieder auch mal Menschen, die "Knien". Aber eher selten.
Während der Wandlung stehen wir, ebenso bei den liturgischen Teilen, die mit der Aufforderung "Lasset uns beten" beginnen, und natürlich beim Herrengebet und beim Evangelium. Bei Hausgottesdiensten stehen wir nur beim Herrengebet.
Die Kommunion wird, wenn ein Priester den Gottesdienst hält, in beiderlei Gestalten gereicht. Steht ein Diakon oder ein Laie einem Gottesdienst vor (Wort-Gottes-Feier) kann es sein, dass die Kommunion gereicht wird, aber dann nur in Leibesgestalt. Altkatholiken bevorzugen zur Kommunion ein Teil einer großen Hostie(Brotbrechung!), im Gegensatz zu den Römern, die die kleinen Hostien bevorzugen. Die Leibkommunion wird als Handspeisung gereicht, die Blutkommunion als "Intinktua" (wir tauchen unseren Anteil am Leib Christi in den Kelch ein. (Zoppen, wie wir Niederrheiner sagen)).
In vielen AK-Kirchgemeinde versammelt sich die Gemeinde zum Herrengebet, Friedensgruß und Kommunionempfang im Kreis um den Altar. Beim Friedensgruß werden nicht einzelne Menschen angesprochen, sondern wir sprechen gemeinsam: Friede mit uns allen.
Wir freuen uns, wenn Du demnächst einmal bei uns reinschnupperst und einen Gottesdienst - oder auch mehrere besuchst. Lass Dir bei einer solch wichtigen Entscheidung Zeit - es soll gut überlegt sein.
LG und Gottes Segen
Melanie |
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Gode Pötter Administrator

Anmeldedatum: 15.10.2006 Beiträge: 317 Wohnort (nur bei Vollmitgliedschaft erforderlich ): 45663 Recklinghausen
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Verfasst am: 17.10.2007, 17:09 Titel: |
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caprio19 hat Folgendes geschrieben: | ... wie verhalte ich mich in einem ak-gottesdienst?? wird bei der wandlung gekniet? gestanden? gesessen? dann....gibt es in der ak-kirche die hand- und mundkommunion oder nur eine von beiden?
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Ob Du bei der Wandlung knien oder stehen möchtest, bleibt ganz Dir überlassen. Meistenteils stehen die Gottesdienstbesucher in unseren Alt-Katholischen Gemeinden. Manch einer begründet das scherzhaft damit, dass wir uns bereits "jetzt hier und heute als erlöste Christen fühlen" dürfen, und deswegen nicht in Demut vor dem Herrn zu knien bräuchten. Nun ja, ich fühle mich "erlöst" genug, um für mich zu entscheiden, dass ich hin und wieder ganz gerne die Kniebank bei der Wandlung nutze...
Die Mundkommunion gibt es eigentlich schon gaanz lange nicht mehr. Wenn jemand "beide Hände voll" hat, z.B. ein Kleinkind trägt, geht das sicherlich. Oder bei alten zittrigen Menschen. Ansonsten ist die Handkommunion üblich.
Wenn es in kleinen Gemeinden oder bei entsprechender Besucherzahl möglich ist, versammeln sich zur Kommunion alle rund um den Altar. Die Kommunion wird i.d.R. in beiden Gestalten gereicht, die meisten tippen das Brot dann kurz in den Wein, um so in beiden Gestalten teilzuhaben. Wer möchte, kann aber auch aus dem Kelch trinken.
Ansonsten gibt es kein besonderes Verhalten. Ob Du sitzt, stehst oder kniest, das ist alles in Deiner eigenen Entscheidung und wird von niemandem auch nur zu Kenntnis genommen. Höchstens wenn Du Dich lang hinlegst. Das haben wir nur an Karfreitag, diese Ehre wird dann nur dem Priester bei der Kreuzverehrung zuteil. So wie bei der Weihe zum Amt.
(Hallo Melanie, da warst Du 10 Sekunden schneller mit der Antwort...hi) |
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Péter Kováts
Anmeldedatum: 12.11.2006 Beiträge: 22 Wohnort (nur bei Vollmitgliedschaft erforderlich ): Ikervár(Ungarn)
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Verfasst am: 17.10.2007, 17:20 Titel: Re: Sakramentsverständnis |
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Melanie47623 hat Folgendes geschrieben: |
Es besteht eine Übereinkunft über "Notfälle", wonach die beiden Kirchen sich gegenseitig Sakramente in besonderen Fällen spenden, wenn z.B. jemand krank ist und der Seelsorger nicht erreichbar, auch, wenn zB der Seelsorger krank ist. Diese Vereinbarung ist wohl aus Ende der sechziger, Anfang der siebziger Jahre unter Beschluß der Deutschen Bischofskonferenz entstanden, wurde allerdings vom Vatican nicht ratifiziert. Vom Bistum Münster, wo ich wohne, wird sie nach wie vor anerkannt. Ich habe mich darüber mit meinem rk-Ortspfarrer unterhalten, da ich schwer herzkrank bin und es nicht immer schaffe, die 40km nach Krefeld zum ak Gottesdienst zu fahren. Für diesen Pfarrer war das gar kein Problem, im Gegenteil, er hat mich erst einmal auf diese Vereinbarung hingewiesen.
Es soll in Süddeutschland noch mindestens ein weiteres Bistum geben, was diese sinnvolle Übereinkunft ebenfalls einhält.
Melanie Kaczmarek |
Die Frage ist, ob diese Vereinbarung auch für solche Alt-Katholik/inn/en gültig ist, die früher r.k. waren. Was die gebürtigen Alt-Katholiken betrifft, ist sie problemlos. Die "Ex-Römer" sind aber exkommuniziert, deshalb dürften ihnen die Sakramente in der römischen Kirche-zumindest theoretisch- nicht gespendet werden. Ich weiss nicht, ob die römische Seite an dieses Problem gedacht hat. Was ist hier staerker: die Mitgliedschaft in der a.k. Kirche oder der frühere Status-jetzige Exkomm.-in der r.k. Kirche? |
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Hauke

Anmeldedatum: 09.10.2007 Beiträge: 37
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Verfasst am: 17.10.2007, 17:33 Titel: Re: Sakramentsverständnis |
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Péter Kováts hat Folgendes geschrieben: | Melanie47623 hat Folgendes geschrieben: | Es besteht eine Übereinkunft über "Notfälle", wonach die beiden Kirchen sich gegenseitig Sakramente in besonderen Fällen spenden, wenn z.B. jemand krank ist und der Seelsorger nicht erreichbar, auch, wenn zB der Seelsorger krank ist. Diese Vereinbarung ist wohl aus Ende der sechziger, Anfang der siebziger Jahre unter Beschluß der Deutschen Bischofskonferenz entstanden, wurde allerdings vom Vatican nicht ratifiziert. | Die Frage ist, ob diese Vereinbarung auch für solche Alt-Katholik/inn/en gültig ist, die früher r.k. waren. Was die gebürtigen Alt-Katholiken betrifft, ist sie problemlos. Die "Ex-Römer" sind aber exkommuniziert, deshalb dürften ihnen die Sakramente in der römischen Kirche-zumindest theoretisch- nicht gespendet werden. Ich weiss nicht, ob die römische Seite an dieses Problem gedacht hat. Was ist hier staerker: die Mitgliedschaft in der a.k. Kirche oder der frühere Status-jetzige Exkomm.-in der r.k. Kirche? |
Ich bin mit Sicherheit kein Kirchenjurist, aber de facto dürften alle Mitglieder der gesamten Alt-Katholische Kirche exkommuniziert sein, unabhängig von ihrer Eintrittsart (Taufe, Übertritt, Eintritt).
Zumindest ist es so bei uns Evangelischen:
Am 3. Januar 1521 wurde die Bulle Decet Romanum pontificem veröffentlicht, womit Martin Luther ausdrücklich zum Häretiker erklärt wurde, ebenso wie seine Anhänger und jeder, der in Zukunft Luther selbst oder seine Schüler aufnehmen oder unterstützen würde.
Quelle: http://asv.vatican.va/de/doc/1521.htm
Um das für die Alt-Katholiken beantworten zu können, müsste man wohl die Bulle zur Exkommunikation im Wortlaut kennen.
PS: Interessant zu wissen wäre, ob Zwingli & Calvin bzw. ihre Anhänger formell exkommuniziert wurden, ansonsten könnten sich Evangelisch-Reformierte als nicht exkommuniziert betrachten, da sie faktisch nicht wirklich Luthers Lehre anhängen.
Gode, Admin: Ab hier habe ich den Thread gesperrt. Bis hierhin hatte das Thema "Exkommunikation" Bezug zur eingänglichen Frage, also wenn jemand zur a.k. Kirche wechseln möchte. Dieses Thema wechselt nun aber zur einer eigenständigen Diskussion über Vorgänge in anderen Kirchen. Dies ist gemäß unserer Regeln in diesem Forum nicht vorgesehen. Ich bitte um Verständnis. |
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